29. 06 2026 - News
Im Rahmen der ASSA-Generalversammlung 2026 diskutierten Nicole Baur, Präsidentin der ASSA Schweiz und Stadträtin von Neuenburg, Suzanne Marclay-Merz, Präsidentin der ASSA Deutschschweiz und Stadträtin von Aarau, Joëlle Zimmerli, Geschäftsführerin der Zimraum GmbH, sowie Prof. Dr. Alain Griffel von der Universität Zürich über die zunehmenden Herausforderungen beim Bau und der Erneuerung von Sportanlagen. Moderiert wurde die Diskussion von Corina Gredig, Generalsekretärin der ASSA.
Im Zentrum standen die wachsenden Schwierigkeiten, dringend benötigte Sportinfrastrukturen trotz ihres hohen öffentlichen Nutzens zeitgerecht zu realisieren. Auslöser der Diskussion waren zunehmende Einsprachen, komplexere Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie die Frage, wie das öffentliche Interesse an Sportanlagen künftig stärker berücksichtigt werden kann. Für Städte und Gemeinden stellen verzögerte oder blockierte Sportinfrastrukturprojekte eine grosse Herausforderung dar, da sie den steigenden Bedarf an Sport- und Bewegungsräumen nur mit erheblichem Mehraufwand decken können.
Eine 2025 für das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Bundesamt für Wohnungswesen erarbeitete Studie zeigt, dass diese Herausforderungen nicht nur Sportanlagen betreffen. Grosse Infrastrukturprojekte stehen generell zunehmend im Spannungsfeld zwischen Verdichtung, Umweltanliegen, Mobilität und unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen.
Einerseits führen die Innenentwicklung der Siedlungen und die Verdichtung dazu, dass Sportanlagen heute wesentlich näher an Wohngebieten liegen als noch vor wenigen Jahrzehnten. Themen wie Lärm, Lichtemissionen oder Verkehrsaufkommen gewinnen dadurch an Bedeutung. Andererseits haben sich auch die Planungsverfahren verändert: Sondernutzungsplanungen, Wettbewerbe und komplexe Bewilligungsverfahren dauern länger und bieten entsprechend mehr Möglichkeiten für Einsprachen.
Hinzu kommt ein gesellschaftlicher Wandel. Während früher hauptsächlich direkt betroffene Nachbarn Einsprachen erhoben, wird dieses Instrument heute zunehmend auch von Personen oder Gruppen genutzt, die grundsätzliche Vorbehalte gegenüber Verdichtungs- oder Infrastrukturprojekten haben. Gleichzeitig wurde die Beschwerdelegitimation durch die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren erweitert, wodurch der Kreis der Beschwerdeberechtigten grösser geworden ist.
Die Diskussion zeigte deutlich, dass es keine einfache Lösung gibt. Vielmehr braucht es verschiedene Ansätze auf unterschiedlichen Ebenen. Eine hohe Qualität der Projekte – sowohl planerisch als auch rechtlich – kann das Risiko erfolgreicher Einsprachen reduzieren. Ebenso wichtig sind eine frühzeitige Kommunikation und sorgfältig gestaltete Partizipationsverfahren. Sie erhöhen die Akzeptanz, verhindern spätere Rechtsmittel jedoch nicht zwingend.
Mehrere Teilnehmende betonten zudem, dass das öffentliche Interesse an Sportinfrastrukturen künftig stärker gewichtet werden sollte. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass missbräuchliche oder erfolglose Einsprachen erhebliche Kosten und Verzögerungen verursachen, ohne dass Einsprechenden dafür heute nennenswerte Kosten tragen müssen. Verschiedene mögliche Anpassungen des Rechtsrahmens wurden diskutiert, wobei Einigkeit darüber bestand, dass Reformen sorgfältig ausgestaltet werden müssen, um den rechtsstaatlichen Schutz der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.
Weitere Handlungsfelder sind die Vereinfachung und Bereinigung komplexer Bauvorschriften, qualitativ hochwertige gesetzliche Grundlagen sowie der Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Beispiele aus anderen Ländern wie den Niederlanden zeigen, dass auch beschleunigte Verfahren nach erfolgreich abgeschlossenen Partizipationsprozessen einen möglichen Beitrag leisten könnten.
Der Runde Tisch machte deutlich: Der Bedarf an modernen Sportanlagen wächst, gleichzeitig steigen die Anforderungen an Planung und Bewilligung. Um die Sportinfrastruktur langfristig sicherzustellen, braucht es qualitativ hochwertige Projekte, einen konstruktiven Dialog mit der Bevölkerung sowie geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, welche sowohl die Mitwirkungsrechte als auch das öffentliche Interesse angemessen berücksichtigen.
Weitere Erkenntnisse sind im internen ASSA-Bericht «Einsprachen bei Bauvorhaben» zusammengefasst.