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Unter dem Namen "Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Sportämter (Association Suisse des Services des Sports / Assoziazione Svizzera dei Servizi dello Sport)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

Zurzeit wird die ASSA-ASSS gebildet durch:
  a) die Sektion Deutschschweiz (ASSA D)
  b) die Sektion "Suisse romande / Tessin" (ASSS SSRT)

Die vorliegenden Statuten sind am 01.01.2006 mit ihrer Annahme durch die Gene-ralversammlung vom 22.02.2005 in Kraft getreten. Sie ersetzen jene vom 14.09.1994, welche am 15.05.1998 angepasst wurden.

Die vorliegenden Statuten wurden durch Beschluss der Generalversammlung wie folgt geändert:
– am 29.04.2009, Art. 1, Abs. 3 mit sofortiger Inkraftsetzung.
– am 29.04.2009, Art. 9, Abs. 1 mit sofortiger Inkraftsetzung.
– am 29.04.2009, Art. 10, Abs. 2, 3 und 5 mit sofortiger Inkraftsetzung.


Hier finden Sie die Statuten der ASSA:
icon Statuten der ASSA - Version 2009

Sowie das Reglement der Sektion Deutschschweiz:
icon Reglement ASSA Sektion Deutschschweiz

 

Newsflash

Aktuell haben die Sportfachstellen des Kantons Neuenburg, die Gemeinden Aigle, Le Grand-Saconnex und Stäfa sowie das Sport- und Feriencenter Fiesch die Mitgliedschaft bei der ASSA beantragt. Nach der Aufnahme wird die ASSA 123 Mitglieder zählen.

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