Neues
Sportförderungsgesetz kommt ins Parlament:
Finger
weg vom Schulsportobligatorium!
Politik,
Medien und Öffentlichkeit rufen zu Recht nach mehr Bewegungsmöglichkeiten
für Kinder und Qualitätsverbesserungen im Sportunterricht.
Die faktische Abschaffung des Schulsportobligatoriums durch das
neue Sportförderungsgesetz wäre ein Schritt in die falsche
Richtung! Das Parlament könnte diesen Fehler bei der Behandlung
der Vorlage korrigieren.
In
der Vernehmlassung fand das neue Sportförderungsgesetz breite Unterstützung.
Schade, dass der Bundesrat die Forderungen von Sportverbänden und
Gemeinden, die etwas griffigere Formulierungen wünschten, nur teilweise
aufnahm und das Gesetz in der definitiven Version in einem wichtigen
Punkt sogar noch abschwächen will.
Im
Schulsport will der Bund auf sein wichtigstes Recht, das 3-Stunden-Obligatorium,
verzichten und diese Festlegung den Kantonen überlassen. Der Schulsport
wird zwar nach wie vor obligatorisch erklärt, für Lektionenzahl
und Qualität sollen aber neu die Kantone zuständig sein. Der Bundesrat
schwächte damit seine ursprünglich in die Vernehmlassung gegebene
Vorlage ab. In der Vernehmlassung hatten die Sportverbände und mit
ihnen die Städte und Gemeinden verlangt, am Schulsportobligatorium
sei zwingend festzuhalten, die EDK und rund die Hälfte der Kantone
hatten dies abgelehnt. Der Bundesrat will nun also nachgeben und
schreibt dazu im Botschaftstext: „Es ist davon auszugehen, dass
die Kantone im Rahmen der EDK eine gesamtschweizerische einheitliche
Regelung erlassen werden“. Die ASSA und auch einige Sportverbände
sind da nicht so optimistisch. Der SVSS (Schweizerischer Verband
für Sport in der Schule) z.B. schreibt auf seiner Homepage: „Zu
unserem Entsetzen will der Bundesrat die Zügel lockern… Einem Abbau
würde so Tür und Tor geöffnet“! Diese Befürchtung teilen wir.
Die
Schweiz wird insgesamt ein gutes Sportförderungsgesetz erhalten,
auch wenn es etwas viele „kann-Formulierungen“ enthält. Wie gut
es umgesetzt werden soll, wird allerdings erst die Verordnung des
Bundesrates dazu zeigen. Vorerst bleibt zu hoffen, dass das Parlament
in Sachen Schulsport ein klares Zeichen setzt und am 3-Stunden-Schulsportobligatorium
fest hält.
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Liebe
Leserinnen und Leser,
Auf
einen zusätzlichen Newsletter haben Sie sicher nicht gewartet!
Dennoch gibt es gute Gründe, unseren in Zukunft erscheinenden
Newsletter zu beachten:
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In den 10 grössten Städten der Schweiz leben 1,3 Mio. Menschen,
d.h. 16,8% der Bevölkerung. In den Städten ab 20‘000 Einwohnerinnen
und Einwohner sind es über 25% und in den Gemeinden ab 10‘000
gar 44%. Die ASSA (Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter)
vertritt die Städte und Gemeinden in Fragen des Sports.
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Die meisten Sportanlagen sind im Eigentum der Gemeinden
oder werden von diesen unterstützt. Auch die lokalen Sportvereine
werden von den Gemeinden überall direkt oder indirekt gefördert.
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Dort wo Sport getrieben wird – in den Gemeinden dieses Landes
– sind wir also ganz nahe dran!
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Dennoch sind die Städte und Gemeinden als wohl wichtigste
Sportförderer im Land in Fragen der Sportpolitik nur ungenügend
einbezogen.
Da
sich die Medien für sportpolitische Themen nur am Rande
interessieren, wollen wir die Opinion Leader des Sports
in Zukunft direkt anschreiben. Eine gute Zusammenarbeit
zwischen Sportorganisationen und öffentlicher Hand – unter
Einbezug der Gemeinden – dient dem Sport im ganzen Land.
Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten!
Gerold
Lauber
Präsident ASSA
Stadtrat von Zürich
Herausgeber:
Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter
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www.assa-asss.ch
Redaktion:
Ernst Hänni
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www.sportexperte.ch
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