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Details f�r Benützungsreglement Schulanlagen der Stadt Olten
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NameBenützungsreglement Schulanlagen der Stadt Olten
BeschreibungDie Einwohnergemeinde Olten überlässt Körperschaften, Vereinen und anderen Gruppen die Schulanlagen zur Benützung. Die Erteilung der Bewilligung erfolgt durch die Schuldirektion. Sie wird für einzelne Veranstaltungen oder für wiederkehrende Belegung während eines Semesters bzw. eines Schuljahres erteilt.
DateinameOlten_Benuetzungsordnung_Schulanlagen_27092004_d.pdf
Dateigr��e19.1 kB
Dateityppdf (Dateityp: application/pdf)
ErstellerAssaAdmin
Erstellt am 27.09.2004 00:00
BetrachterEverybody
Verwaltet vonEditor
Zugriffe705 Zugriffe
Zuletzt ge�ndert 12.08.2009 23:17
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